Die Dokumentation der Opfer der NS-Herrschaft
in der Stadt Hameln und im Landkreis Hameln-Pyrmont
 

2.  Die Opfer unter den Gefangenen des Zuchthauses Hameln

     Todesorte 1 (in Hameln, in Holzen und auf Todesmärschen)

2.1  Zuchthaus Hameln und andere Todesorte in der Stadt

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Hinrichsen, Wilhelm August Johannes

wurde am 2. April 1891 in Lütjenburg/Ostholstein geboren. Der Arbeiter wohnte in Kiel-Gaarden, Iltisstr. 21.
1942 zu einer mehr als drakonischen Freiheitsstrafe verurteilt, wurde Hinrichsen am 16. Mai 1944 in das Zuchthaus Hameln verlegt.
Wilhelm Hinrichsen starb am 6. Januar 1945 im Zuchthaus und wurde auf dem Friedhof Wehl bestattet (Feld C I/29).

Höck, Karl Wilhelm Fritz

wurde am 14. Februar 1880 in Oberhain/Taunus im Kreis Usingen geboren. Der „Wandergewerbsbetreibende“ war ohne festen Wohnsitz.
Seit 1943 in Haft, wurde Höck am 7. August 1944 in das Zuchthaus Hameln verlegt.
Karl Höck starb am 1. April 1945 im Zuchthaus und wurde auf dem Friedhof Wehl ohne Sarg in einem doppelt belegten Grab bestattet (Feld C I/121).

Hoepfner, Carl Hermann

wurde am 22. Dezember 1875 in Finkenwalde im Kreis Randow/Stettin geboren. Der Ingenieur wohnte in Finkenwalde, Adolf-Hitlerstr. 48.
Kurz zuvor nach dem „Heimtücke“-Gesetz verurteilt, wurde Hoepfner am 29. März 1944 in das Zuchthaus Hameln verlegt.
Carl Hermann Hoepfner starb am 1. Mai 1944 im Zuchthaus.

Höhmann, Johann Franz

wurde am 6. Mai 1911 in Duisburg geboren. Der Bergarbeiter wohnte in Duisburg, Am Weidenkampe 36.
Seit 1940 saß Höhmann in Haft. Nachdem er das KZ-ähnliche Straflager Esterwegen im Emsland erduldet hatte, wurde er am 6. August 1941 in das Zuchthaus Hameln verlegt.
Johann Franz Höhmann starb am 17. November 1944 im Zuchthaus und wurde auf dem Friedhof Wehl bestattet (F I/105).

Hommes, Wilhelm,

wurde am 24. Oktober 1925 in Düsseldorf geboren. Der Landmessergehilfe wohnte in Düsseldorf, Bolkerstr. 24. Vor seiner Verhaftung war er als Rekrut in einer Kaserne bei Lemgo stationiert.
Im Winter 1943/44 verließ Hommes aus Heimweh einmal mehr ohne Erlaubnis die Kaserne und hielt sich tagelang in einer Scheune versteckt. In der Winterkälte erfroren ihm beide Füße, so dass ihm nach Wiederergreifung beide Unterschenkel amputiert wurden. Da Hommes keine Prothesen erhielt bzw. nicht vertrug, war der 18-Jährige zum Pflegefall geworden.
Ein Bielefelder Kriegsgericht verurteilte ihn wegen „unerlaubter Entfernung“ (von seiner Dienststelle, d.Verf.) am 8. Juni 1944 zu einer langjährigen Freiheitsstrafe. Dass Hommes nicht wegen Fahnenflucht verurteilt und damit noch erbarmungsloser bestraft wurde, mag seinem Schicksal geschuldet worden sein.
Einen Monat später, am 13. Juli, wurde Hommes in das Zuchthaus Hameln verlegt. Zu dem geschilderten Leid dürfte zu diesem Zeitpunkt bereits eine schwere Erkrankung gekommen sein („Tbc-Meningitis“).
Wilhelm Hommes starb am 11. Oktober 1944 im Zuchthaus und wurde auf dem Friedhof Wehl bestattet (F I/14).